Pflanzhinweise


Verbotene Pflanzungen

Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) sind nachfolgende Bäume, Sträucher und Koniferen in einem Kleingarten nicht erlaubt.

Es sind die häufigsten Pflanzen aufgeführt, die entweder aufgrund der zu erwartenden Wuchshöhe und Wuchsbreite oder ihrer Eigenschaft als Wirtspflanzen für Schaderreger für unsere Kulturpflanzen einer kleingärtnerischen Nutzung, wie im Bundeskleingartengesetz gefordert, nicht entsprechen.


Nadelbäume

– Tannen

– Zeder

– Lärchen

– Eiben

– Fichten

– Erle

– Kiefern

– Wacholder

– Scheinzypressen

– Mammutbäume

– Affenschwanzbäume

– Lebensbäume oder Thujen (Nadelbäume!)

Ungeeignete Baumform, da höher als 20m.


Durch Verrottung der fallenden Nadeln zwangsläufige Versauerung der Böden. Wirtspflanzen für Schaderreger. Flachwurzler können Gebäude und Wege durch starken Wurzelwuchs beschädigen.


Laubbäume

– Eiche

– Birke

– Ahorn

– Esche

– Erle

– Buche

– Weide

– Kastanie

– Walnuss

– Pappel

– Ginkgo

– Eberesche

Ungeeignete Baumform, da höher als 20m und bereits im kleinen Stadium große Breite.


Deck- und Blütensträucher

– Goldregen, Wuchshöhe bis 7m

– Hasel

– Zierapfel

– Hartriegel

– Zierkirsche/-apfel auch als Säule, Wurzelausläufer sind nicht beherrschbar

– Erbsenstrauch, Wuchshöhe bis 6m

– Essigbaum, Wuchshöhe bis 8m

Wirtspflanzen mit Schaderreger

– Felsenbirne

– Scheinquitte für Feuerbrand – meldepflichtig

– Haferschlehe

– Bocksdorn für Scharka – Krankheit

– Feuerdorn

– Rot- und Weißdorn

– Zwergmispel (Cotoneaster)

– Wacholder aller Art für Birnengitterrost

– Korkenzieherweide für Weidenbohrer

– Mandelbäumchen für Spitzendürre (Monilla)

– Weymouths-Kiefer für Johannisbeeren- Säulen- und Blasenrost


Es besteht keine Garantie zur Vollständigkeit der Liste, da sie auf der Grundlage neuester Erkenntnisse ständig überarbeitet wird!

Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen! Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht gestattet.


Zu stark wachsende Gehölze


Ein Kleingarten soll durch einen lockeren Gehölzbestand, vorwiegend aus Kultursorten von Kern- und Steinobstbäumen, geprägt sein. Die Gehölzanpflanzungen in der Parzelle müssen innerhalb der Kleingartenanlage den Blick in den Garten gewährleisten. Des Weiteren dürfen die Gehölze nicht den Anbau niedrigwachsender Nutzpflanzen (Gemüse, Erdbeeren, einjährige Schnittblumen, Kräuter) beeinträchtigen. Es sind daher, neben einzelnen größeren Kern- oder Steinobstbäumen, in Art und Anzahl nur solche Laubgehölzarten auszuwählen, die für kleine Gärten geeignet sind und die durch Schnittmaßnahmen dauerhaft auf eine Höhe von 2,50 m begrenzt werden können. Das Kultivieren jeglicher Nadelbaumarten und sonstiger Koniferen ist nicht gestattet.

Alte, größere Bäume von Kern- und Steinobst sind nicht nur alte Nutzpflanzen-Sorten, sondern auch wertvolle Biotope, die durch gute Pflege so lange wie möglich zu erhalten sind.

 

Zu stark wachsende Pflanzen (außer Gehölze)


Auf Grund ihrer starken, nicht beherrschbaren Wuchskraft und ihres hohen Ausbreitungspotentials ist es auch nicht gestattet, folgende Pflanzengattungen und -arten in der Kleingartenanlage zu kultivieren. Wildwuchs dieser Gattungen und Arten ist umgehend zu entfernen.

Bambusgewächse (Bambusoideae), Chinaschilf (Miscanthus), Gewöhnliche Waldrebe (Clematis vitalba), Staudenknöterich (Fallopia japonica, F. sachalinensis, F. x bohemica), Schlingknöterich (Fallopia baldschuanica), Kanadische- und Riesengoldrute (Solidago canadensis und gigantea)



Krankheitsübertragende Pflanzen


Feuerbrand

Der Feuerbrand ist eine der gefährlichsten Kernobstkrankheiten. Daher dürfen die hochanfälligen Wirtspflanzen dieser Krankheit, welche keinen kleingärtnerischen Nutzen haben, nicht in Kleingartenanlagen kultiviert werden.

Verbotene Gattungen sind: Glanzmispel (Photinia), Zwergmispel (Cotoneaster), Weiß- und Rotdorn (Crataegus), Feuerdorn (Pyracantha). Ausnahmen bilden Feuerbrand nichtanfällige Arten und Sorten dieser Gattungen.


Birnengitterrost

Wacholder (Juniperus) ist Hauptwirt des Birnengitterrostes. Daher sind alle Wacholderarten der Gattung „Juniperus“ in der gesamten Kleingartenanlage inklusive der Gemeinschaftsflächen verboten.


Johannisbeersäulenrost

Als Winterwirt sind 5-nadlige Kiefernarten der Überträger für den Johannisbeersäulenrost an Schwarzer Johannisbeere und Stachelbeere. Zum Beispiel: Weymuthskiefer (Pinus strobus), Westliche Weymuthskiefer (Pinus monticola) oder Tränenkiefer (Pinus wallichiana).

Sie dürfen deshalb auch nicht auf Gemeinschaftsflächen gepflanzt oder kultiviert werden.

Durch seine negative Wirkung auf die menschliche Gesundheit (Allergien, Asthma) ist es untersagt das Beifußblättrige Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) in der KGA zu kultivieren. Vorhandene Exemplare sind umgehend zu entfernen.


Bepflanzung von Gemeinschaftsflächen

Die Bepflanzung der Gemeinschaftsflächen muss so erfolgen, dass die kleingärtnerische Nutzung der anliegenden Gärten durch Schatten- und Wurzeldruck nicht beeinträchtigt wird. Das Pflanzen von Obst- und Wildobstgehölzen ist ausdrücklich erwünscht.


Invasive Neophyten

Invasive Neophyten sind eingeführte Pflanzen mit einem hohen Ausbreitungs- & Verdrängungspotential. Daher ist die Kultivierung aller invasiven gebietsfremden Pflanzenarten der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 (Unionsliste) in der gesamten Kleingartenanlage verboten. Wildwuchs ist umgehend zu entfernen. Dies betrifft zur Zeit folgende Pflanzen:


Kategorie 1

Pflanzenarten, die bisher noch nicht in der Union vorkommen.

Weidenblatt-Akazie, Alligatorkraut, Blauständige Besensegge, Kreuzstrauch, Ballonwein, Rosa Pampasgrasköpfchen, Steppengras, Chilenischer Riesenrhabarber, Falscher Wasserfreund, Persischer Bärenklau, Sosnowsky Bärenklau, Chinesischer Buschklee, Japanischer Kletterfarn, Japanisches Stelzengras, Karottenkraut, Afrikanisches Lampenputzergras, Durchwachsener Knöterich, Mesquitebaum Kudzu, Chinesischer Talgbaum


Kategorie 2

Pflanzenarten, die bereits in der Union etabliert sind.

Götterbaum, Riesenbärenklau, Japanischer Hopfen, Drüsiges Springkraut, Flutendes Heusenkraut, Karolina-Haarnixe, Wasserhyazinthe, Schmalblättrige Wasserpest, Verschiedenblättriges Tausendblatt, Lästiger Schwimmfarn


Kategorie 3

Pflanzenarten, die in der Union etabliert sind, jedoch noch sehr selten sind.

Gewöhnliche Seidenpflanze, Großblütiges Heusenkraut, Gelbe Scheinkalla, Große Wassernabel, Wechselblatt-Wasserpest, Brasilianisches Tausendblatt.


Link zum Landesverband Sachsen der Kleingärtner

Wesentliche Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes

Vorbeugende Maßnahmen


Förderung der ökologischen Vielfalt


Standortwahl: Soweit es möglich ist, sollte für die jeweiligen Kulturpflanzen der passende Standort gewählt werden. Die Standorteignung der Kulturen muss vor der Pflanzung bzw. Aussaat geprüft werden. Arten- und Sortenbeschreibungen helfen weiter.

Bodenpflege und Bodengesundheit: Bodenbearbeitung dient der Verbesserung der Bodendurchlüftung, des Wasserhaltevermögens, der Bodenerwärmung, der Lockerung und der Einarbeitung organischen Materials.


Pflanzenauswahl:   Verwendung robuster, toleranter und resistenter Arten und Sorten, Anbau zur richtigen Zeit (frühe & späte Sorten), Nutzung von hochwertigem, zertifiziertem, gesundem Saat- und Pflanzgut

Fruchtfolge & Mischkultur: Beim Anbau von z. B. Kartoffeln, Tomaten, Erdbeeren, Kohlarten und anderer Gemüsearten soll möglichst ein langer Zeitraum zwischen einem Nachbau von Arten der gleichen Pflanzenfamilie auf der gleichen Fläche liegen (Fruchtfolge), um den Befall durch im Boden lebende Schadorganismen zu minimieren. Auch der Anbau von Untersaaten oder Mischkulturen kann den Infektionsdruck reduzieren.


Düngung und Bewässerung:   Ersetzen der Nährstoffe, die dem Boden durch regelmäßige Aberntung entzogen werden sowie Erhaltung und Verbesserung günstiger Bodeneigenschaften (Bodengefüge, Humusgehalt, Bodenleben) durch Zufuhr von organischer Substanz. Die Belastung von Boden und Grundwasser durch zu hohe Nährstoffgaben ist zu vermeiden. Eine bedarfsgerechte Bewässerung ist zu garantieren, diese fördert die Pflanzengesundheit.



Bekämpfende Maßnahmen


Richtige Diagnose von Krankheiten und Schädlingen: Helfen können Gartenfachberater von Verein und Verband, Berater der Pflanzenschutzbehörden oder sachkundige Verkäufer in Industrie und Handel. Viele Hersteller von Pflanzenschutzmitteln bieten Endverbrauchern den Service an, befallene Pflanzenproben zu untersuchen. Sie erstellen Diagnosen und geben Behandlungsempfehlungen.

Physikalische Pflanzenschutzmaßnahmen: Absammeln (Raupen, Käfer, Schnecken), Zerdrücken & Abspülen (Eier von Schadschmetterlingen oder Blattläuse), Aufsammeln kranker Früchte, Insekten- und Vogelschutznetze, Drahtgeflecht z. B. gegen Wühlmäuse, Kaninchen und Hasen, Leimringe gegen Frostspanner, Thermische Verfahren


Biotechnische Pflanzenschutzmaßnahmen: Leimtafeln (Gelb- oder Blautafeln), Fraßlockstoffe und Köder, Pheromone (zur Verwirrung, Fallen zur Flugüberwachung bzw. zum Abfangen kleinerer Populationen). Durch den Einsatz von Monitoring-Fallen kann gezielt der korrekte Zeitpunkt zur Bekämpfung ermittelt werden.


Biologische Pflanzenschutzmaßnahmen:   Einsatz von Raubmilben, Schlupfwespen, Nematoden. Dieses Verfahren hat sich vor allem bei Schädlingen wie Weißen Fliegen, Spinnmilben, Blattläusen oder Thripsen in Gewächshäusern bewährt.


Mikrobiologische Schädlingsbekämpfung:  Einsatz von Pilzen, Viren und Bakterien (z. B. Bacillus thuringiensis) gegen schädigende Insekten.


Pflanzenstärkungsmittel: Unter Pflanzenstärkungsmitteln versteht man gemäß neuer Definition im Pflanzenschutzgesetz Stoffe und Gemische einschließlich Mikroorganismen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen oder dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen. www.bvl.bund.de/pstm.

Grundstoffe: Die Kategorie der Grundstoffe wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in der EU neu eingeführt. Es handelt sich um Stoffe, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für die Bekämpfung bestimmter Schaderreger von Nutzen sind.


Das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) veröffentlicht daher auf seiner Homepage für genehmigte Grundstoffe jeweils ein Datenblatt mit den wichtigsten Inhalten zu deren Anwendung.


Chemische Pflanzenschutzmaßnahmen:   Chemische Pflanzenschutzmittelanwendungen sind nach den allgemeinen Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes zu vermeiden. Daher sollten Anwendungen ohne Vorliegen einer genauen Diagnose, die einen bekämpfungswürdigen Befall durch Schädlinge oder Krankheiten eindeutig feststellt, grundsätzlich nicht erfolgen. Ausnahmen hiervon sollten nur im Einzelfall nach einer fachkundigen Beratung gemacht werden.


Gewächsabstand / Grenzabstand

KERNOBST & STEINOBST

Apfel, Birne, Quitte, Mispel, Aronia, Felsenbirne u. a.

Pfirsich, Aprikose, Pflaume, Sauer- & Süßkirsche u. a.

» Säulenbäume (Ballerina, Columnar, etc.)

Gewächsabstand 0,50 m

Grenzabstand 2,00 m


Apfel, Birne, Quitte, Mispel, Aronia, Felsenbirne u. a.

Pfirsich, Aprikose, Pflaume, Sauer- & Süßkirsche u. a.

» Spindel- oder Buschbaum, Stammhöhe bis 0,60 m

Gewächsabstand 3,00 m

Grenzabstand 2,00 m


Apfel, Birne, Quitte, Mispel, Aronia, Felsenbirne u. a.

Pfirsich, Aprikose, Pflaume, Sauer- & Süßkirsche u. a.

» Viertel- und Halbstämme, Stammhöhe bis 1,50 m

Gewächsabstand 4,00 m

Grenzabstand 2,00 m


© Kleingartenanlage "Am Storchennest" e.V. Garzau-Garzin