Auszug aus der Satzung sowie aus der Gartenordnung
- Sie erkennen mit einer Pacht die Satzung und die Gartenordnung der KGA "Am Storchennest" e.V. an. Sie finden
hier die jeweils die aktuelle Fassung. Die Satzung und due Gartenordnung wurden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Bitte lesen Sie diese Unterlagen vor Vertragsunterzeichnung genau durch.
- Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist es notwendig, dass alle volljährigen Personen, die den Garten ständig nutzen auch Mitglieder des Vereins werden. Es dürfen keine Personen, die keine Pächter oder Mitglieder sind, den Garten auf Dauer nutzen. Pächter müssen im Sinne der Eigenfinanzierung unseres Vereins dann auch Mitglieder unseres Vereins werden / Satzung § 3.
- Arbeitsstunden dienen der Errichtung/Ausgestaltung/Unterhaltung und Pflege der Gemeinschaftsanlagen unseres Vereins. Diese sind verpflichtend und selbstständig zu erbringen. Jede Parzelle hat einen Objektverantwortlichen, dem diese zugeteilt sind. Wer Ihr Objektverantwortliche(r) ist, ersehen Sie in den Schaukästen am Vereinsbungalow oder am Tor 4., gerne auch auf Anfrage. Wir bitten um terminliche Absprache zur Erledigung der Arbeitsstunden zu Saisonbeginn mit dem entsprechenden Objektverantwortlichen. Nach letztem Beschluss der Mitglieder-versammlung belaufen sich die Arbeitsstunden auf 3 Stunden pro Mitglied. Entsprechende Gartengeräte werden zur Erledigung vom Verein gestellt. Der Umgang mit verweigerten Arbeitsstunden ist in unserer Gartenordnung zu erlesen/Gartenordnung Pkt. Arbeitsleistungen. Die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden werden in jeder Mitgliederversammlung am Jahresanfang neu beschlossen.
- Gartenabfälle wie z. B. Rasen oder Baumschnitt sind selbständig zu entsorgen. Hierzu bietet sich die Möglichkeit mit unserem Entsorger Uwe Schaaf in Kontakt zu treten, der die Möglichkeit bietet, einen Pkw-Anhänger zu stellen. Näheres auf Anfrage. Hausmüll ist selbstständig zu entsorgen. Es ist nicht gestattet, Gartenabfälle/Hausmüll zu verbrennen/ Gartenordnung Pkt. Abfall
- Zur besseren Koordinierung der Grubenabfuhr wird regelmäßig eine
Fäkalienabfuhrliste mit den Abfuhrterminen im Holzschaukasten am Vereinsbungalow ausgehangen. Bei Bedarf bitte sich dort mit Parzellennummer und Namen eintragen. Anschließend hängt auch eine Liste mit der Reihenfolge der Entsorgung der jeweiligen Parzellen aus. Wir bieten die Möglichkeit vereinseigenen Schlauch und Rohrmaterial aus Kosteneinsparung zu verwenden. Bitte die Menge und den Umgang von Rohr/Schlauchmaterial auf Eurer Parzelle mit dem Verkäufer/abgehenden Pächter unbedingt besprechen und zeigen lassen!!! Schlauch und Rohre befinden sich auf dem Wirtschaftsgelände unseres Vereins zwischen Parz. 1 und 74. Diese sind selbstständig zu holen und auch wieder zurückzubringen. Bitte unterstützten Sie sich gegenseitig. Wir bitten um Einhaltung des Abfuhrplanes sowie der Absprache mit dem Pächter der vorhergehenden Parzellen, die auch das Rohr/Schlauchmaterial benötigen. Bei Verhinderung bitten wir um einen Ersatzansprechpartner Eures Vertrauens. Ohne diesen kann keine Entleerung stattfinden.
- Im Umgang mit offenem Feuer weisen wir ausdrücklich auf den Punkt Grill und Feuerstellen sowie die Anlage 1 unserer Gartenordnung hin. Beachten Sie auch die
Warnhinweise
für die Region.
- Mit der Pacht eines Kleingartens akzeptiert der Pächter durch seine Unterschrift die Satzung und Gartenordnung. Da wir dem
Bundeskleingartengesetz unterliegen, sind wir keine Freizeitanlage, sondern eine Anlage mit Gemeinnützigkeit und der Kleingärtnerischen Nutzung. Das heißt, hier ist eine 1/3 Anbauweise erforderlich. Diese wird einmal im Jahr durch den Vorstand kontrolliert /Gartenordnung Pkt. Kleingärtnerische Nutzung sowie Bundeskleingartengesetz.
- In der kalten Jahreszeit wird das Wasser in unserer Anlage abgestellt. In der Regel von November bis März. Hierzu geben wir Termine rechtzeitig per Mail und im Schaukasten bekannt. Auch bitte darauf achten, dass die Ventile vor den Wasseruhren Ihrer Parzellen geschlossen sind. Bitte vom Verkäufer/abgehenden Pächter unbedingt zeigen und erklären lassen. Im gleichen Zuge erbitten wir um die Meldung des Zählerstandes der Wasseruhren der Parzellen. Wir bitten um terminliche Einhaltung. Die Stromzählerstände werden selbstständig vom Vorstand aus den Stromzählerkästen entnommen, Eine gleichzeitige Stromnutzung über 2 Kilowatt/2000 Watt sollten aus technischen Gründen nicht angestrebt werden/ Gartenordnung Pkt. Stromversorgung.
- Wenn jemand den Rettungsdienst benötigt, so befinden sich die Feuerwehreinfahrten links und rechts neben dem Vereinsbungalow sowie am Ende der Gartenanlage in der Strausberger Str. 2